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Aufstellung des Mobilhe­imes

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Das Mobilheim kann am Bestim­mungsort auf zweierlei Weise aufge­ stellt werden:

DURCH VERWENDUNG EINES KRANS

DURCH RANGIEREN MIT DEM HEIM AUF RÄDERN.

Im Hinblick auf das Risiko, das mit der Aufstellung des Mobilheimes unter Ein­satz eines Krans verbunden ist, sollten Sie wissen, dass solche Maßnahmen eine besondere Ausrüstung und ent­sprechende Bediener erfordern. Daher empfiehlt es sich, ein Fachunternehmen mit der Ausführung der Tätigkeiten zu beauftragen, wenn ein Kran zum An­ heben und Aufstellen des Mobilheimes eingesetzt werden soll.

Mit der Erfüllung des Vertrages über die Erbringung  von  Krandienstleistungen soll eine Firma beauftragt werden, die über eine Versicherung zur Deckung der Krandienstleistungen, einschließlich der Hebe- und Aufstellleistungen für ein Mo­bilheim verfügt, die von ihr erbracht wer­ den. Auch wenn für die Gründung des Mobilheimes ein spezielles Kranunternehmen eingesetzt wird, hat der Käufer oder der Händler sicherzustellen, dass es auf der Grundlage von nachgewie­senen Kranverfahren handelt, und dass das Personal, das mit der Ausführung der Tätigkeiten oder Durchführung der Arbeiten beauftragt wird, mit diesen Ver­fahren im vollen Umfang vertraut ist.

SPEZIFIKATION DES FAHRWERKRAHMENS #

Ankerpunkte des Mobilheimes mit der Festigkeit von 10 kN – sie sind 1000 mm +/- 200 mm von den End­ punkten des Fahrwerkrahmens an­ gebracht.

Randstabilisatoren – max. Länge der aufgestellten Stabilisatoren beträgt 432 mm, sie dürfen nicht verwendet werden, um das Gewicht des Mobil­heimes auf den Untergrund zu übertragen.

Maximale Belastung des Zusatzra­des an der Abschleppdeichsel in einer statischen Stellung darf nicht 150 kg überschreiten.

Gusseisen-Kugelkupplung, Durch­messer 50 mm.

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