Der Transport des Mobilheimes ist ein komplexes Thema, deshalb sollten der Transport und die Gründung des Heimes gemäß den „Richtlinien für Transport, Gründung und Anschluss des Mobil heimes LARK“ erfolgen. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Regelwidrigkeiten bei Anwendung oder Nichtanwendung der „Richtlinien für Transport, Gründung und Anschluss des Mobilheimes LARK“ durch Dritte entstanden sind. Das Mobilheim sollte beim Transport an den durch den Hersteller genannten Stellen unterstützt werden und das Transportunternehmen muss über entsprechende Berechtigungen, Konnzessionen und technische Ausrüstung verfügen, die ihm erlauben, die Transportdienstleistung zu erbringen, ohne die Ladung beschädigen zu lassen, und insbesondere gilt dies für die Entladung des Mobilheimes, weil es beim Entladen am einfachsten beschädigt werden kann. Transportstützstellender Mobilheime sind identisch mit den Stellen, an denen die Stützen aufgestellt werden und sind mit gelben und roten Aufklebern markiert. Die Bilder darunter stellen dar, wie die Mobilheime für den Transport richtig gestützt werden sollen. Für den Transport Ihres Mobilheimes sorgt der Händler oder der Hersteller, und wenn Sie sich entscheiden, Ihren eigenen Transport zu veranstalten, über nehmen Sie und Ihr Transportunternehmen die Verantwortung für die entsprechende Durchführung des Transports.
Zum Zeitpunkt der Übernahme des Mobilheimes vom Hersteller durch den
Frachtführer, die durch Dritte gewähr leistet wird, hört die die Haftung des Herstellers für Schäden und Transportschäden auf.