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Transport des Mobilheimes

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Der Transport des Mobilheimes ist ein komplexes Thema, deshalb sollten der Transport und die Gründung des Heimes gemäß den „Richtlinien für Transport, Gründung und Anschluss des Mobil­ heimes LARK“ erfolgen. Der Herstel­ler haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Regelwidrigkeiten bei Anwendung oder Nichtanwendung der „Richtlinien für Transport, Gründung und Anschluss des Mobilheimes LARK“ durch Dritte entstanden sind. Das Mobilheim sollte beim Transport an den durch den Hersteller genan­nten Stellen unterstützt werden und das Transportunternehmen muss über entsprechende Berechtigungen, Kon­nzessionen und technische Ausrüstung verfügen, die ihm erlauben, die Trans­portdienstleistung zu erbringen, ohne die Ladung beschädigen zu lassen, und insbesondere gilt dies für die En­tladung des Mobilheimes, weil es beim Entladen am einfachsten beschädigt werden kann. Transportstützstellender Mobilheime sind identisch mit den Stellen, an denen die Stützen aufge­stellt werden und sind mit gelben und roten Aufklebern markiert. Die Bilder darunter stellen dar, wie die Mobilhe­ime für den Transport richtig gestützt werden sollen. Für den Transport Ihres Mobilheimes sorgt der Händler oder der Hersteller, und wenn Sie sich entscheiden, Ihren eigenen Transport zu veranstalten, über­ nehmen Sie und Ihr Transportunterneh­men die Verantwortung für die entspre­chende Durchführung des Transports.

Zum Zeitpunkt der Übernahme des Mobilheimes vom Hersteller durch den
Frachtführer, die durch Dritte gewähr­ leistet wird, hört die die Haftung des Herstellers für Schäden und Transport­schäden auf.

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